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Studienseminare
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Modul 1:  Schule und Beruf (3 AE)

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der zweiten Phase gelernt,

  • die aus dem Förderschwerpunkt Sprache resultierenden beruflichen Aufgaben auf dem Hintergrund fachlicher, fachdidaktischer und pädagogischer Orientierungen mit wachsender Professionalität zu erfüllen,
  • das eigene Rollenverständnis förderschwerpunktbezogen weiterzuentwickeln.

Inhalte:

  • Stellenwert und Funktion des Förderschwerpunktes Sprache an  unterschiedlichen Förderorten und in verschiedenen Organisationsformen
  • Aktuelle Fragen und Konzepte in Zusammenhang mit förderschwerpunkt-übergreifenden und fachdidaktischen Themen im kollegialen Diskurs
  • Verbund des jeweiligen Schulprofils, der Rahmenpläne und des „Orientierungsrahmens Schulqualität“ mit dem förderschwerpunktspezifischen Konzept
  • Rechtliche Grundlagen und organisatorische Vorgaben des jeweiligen Bildungsganges bzw. Förderortes für die Arbeit im Förderschwerpunkt
  • Selbstverständnis und professionelles Handeln in der Rolle des Sprachheil-pädagogen als Gelingensbedingung für erfolgreiches sprachliches Lernen
  • Auseinandersetzung mit personalen und fachlich-sachlichen Ressourcen und Kompetenzen.

Erwartete Kompetenzen:

Die Anwärterinnen und Anwärter

  • wissen um Sprache als zentrales Medium innerhalb schulischer Bildungs- und Erziehungsaufgaben und stellen sie in den Mittelpunkt ihrer sonderpädagogischen Arbeit,
  • leiten aus aktuellen förderschwerpunktspezifischen, förderschwerpunktübergreifenden und fachdidaktischen Diskussionen Konsequenzen für die eigene Arbeit ab,
  • kennen und berücksichtigen systemische Aufgabenbereiche und unterrichtliche wie außerunterrichtliche Handlungsfelder,
  • setzen sich mit ihrem Selbstverständnis zur Erwerb einer professionellen inneren Haltung auseinander.

Modul 2:  Sozialisation, Erziehung, Bildung (2 AE)

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der  2. Phase gelernt,

  • Sozialisations- und Kommunikationsbedingungen wie individuell spezifische  Beziehungsgeflechte in den jeweiligen Lebenswelten wahrzunehmen, wissenschaftlich und theoriegeleitet zu hinterfragen,
  • auf der Basis professioneller Grundhaltungen Konsequenzen für die unterrichtsimmanente Sprachförderung sowie Sprachlern- und Erziehungsprozesse abzuleiten,
  • mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten sowie Vertretern angrenzender  Disziplinen zu kooperieren, sie zu beraten bzw. sich mit ihnen abzustimmen.

Inhalte:

  • Spracherwerb von Kindern und Jugendlichen mit Blick auf Unterricht und Fördermaßnahmen
  • Interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung über Unterricht und Fördermaßnahmen hinaus vor dem Hintergrund förderschwerpunktspezifischer Anliegen innerhalb von Förderschule, inklusivem Unterricht und / oder integrierter Förderung
  • Entfaltung von Entwicklungspotenzialen mithilfe von Konzepten des Förderschwerpunktes Sprache und dem Ableiten entwicklungsproximaler Zielstrukturen
  • Selbstkritisches, förderschwerpunktbezogenes Reflektieren
  • Strukturelle Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen von Erziehung und Bil-dung im Hinblick auf den förderschwerpunktbezogenen Unterricht

Erwartete Kompetenzen:

Die Anwärterinnen und Anwärter

  • analysieren die sprachrelevanten Lern- und Entwicklungsbiografien hinsichtlich des Förderschwerpunktes Sprache,
  • verknüpfen die sprachlichen Förderziele im Rahmen von Förderplänen bzw. Sprachförderkonzepten mit curricularen Vorgaben und setzen sie in individuellen Sprachfördermaßnahmen um,
  • richten den sprachfördernden Unterricht auf ein dialogisches und sozial-kommunikatives Sprachhandeln aus,
  • schaffen und inszenieren Sprechanlässe und lebensnahe Kommunikationssituationen in einem vielperspektivischen Unterricht.

Modul 3:  Kommunikation und Interaktion (3 AE)

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der 2. Phase gelernt,

  • eine kommunikationsfördernde, vertrauensstiftende Lernatmosphäre zu schaffen, die auch Sprechängste überwinden hilft,
  • einen sprachanregenden, kommunikationsschaffenden Unterricht zu planen und zu realisieren,
  • soziale Interaktionen zu initiieren, in denen Sprachstrukturen situations-  und adressatenorientiert erprobt werden können,
  • sich mit ihrem eigenen Kommunikationsverhalten in allen schulischen Interaktionen förderschwerpunktspezifisch kritisch auseinanderzusetzen.

Inhalte:

  • Bedeutung der kommunikativ-pragmatischen Sprachebene und ihre komplexe Verknüpfung mit den anderen Sprachebenen
  • Kommunikationsprozesse, die zur konstruktiven Auseinandersetzung mit alltagsrelevanten Interaktionssituationen auf der Metaebene anregen
  • Bedeutung kommunikativer Kompetenzen für die sozial-emotionale Entwicklung
  • Analyse von Unterrichtsinhalten hinsichtlich des kommunikativen Förderpotentials
  • Inszenierung von für die Schüler lebensbedeutsamen und sinnstiftenden Dialog- und Kommunikationssituationen
  • Rollenadäquates (Sprach-) Handeln, auch im Sinne eines Sprachvorbildes

Erwartete Kompetenzen:

Die Anwärterinnen und Anwärter

  • entwickeln und realisieren eine dialogisch-empathische Grundhaltung und schaffen dadurch eine positive kommunikative Atmosphäre,
  • richten ihren Unterricht auf ein dialogisches und sozial-kommunikatives Sprachhandeln aus,
  • verknüpfen kommunikativ-pragmatische Förderziele mit curricularen Vorgaben und setzen sie im Unterricht um,
  • setzen ihr eigenes Kommunikationsverhalten in allen schulischen Situationen bewusst als Vorbild ein,
  • thematisieren mit Schülern Kommunikationssituationen und analysieren sie auf der Metaebene.

Modul 4:  Unterricht (12 AE)

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der  2. Phase gelernt,

  • individuellen Sprachförderbedarfs zu erfassen, daraus förderschwerpunktspezifische Ziele abzuleiten und mit unterrichtlichen Lerninhalten zu verknüpfen,
  • im Verbund von individueller Förderung in sprachschaffendem Unterricht Sprachlernprozesse zu planen, zu gestalten und zu reflektieren,
  • die Komplexität von Lernbedingungen und Förderbedürfnissen im Bereich der Sprache in unterrichtlichen Situationen zu bewältigen,
  • die Nachhaltigkeit von Sprachlernprozessen zu fördern.

Inhalte:

  • Curriculare Vorgaben: KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt  Sprache,Schulordnung GS, (Leitlinienentwurf)
  • Auswahl, Analyse und Erschließung fachlicher, fachübergreifender und fächerverbindender Inhalte hinsichtlich sprachlicher Lernchancen und Hürden
  • Gestaltung von entwicklungslogischen Sprachlernarrangements
  • Förderschwerpunktspezifisches Methodenrepertoire
  • Einsatz geeigneter Methoden und Organisationsformen sprachheilpädagogischer Förderung
  • Sprachliches Erprobungs- und Bewährungsfeld für das in der Sprachförderung Angebahnte und Geübte im Hinblick auf Transfermöglichkeiten

Erwartete Kompetenzen:

Die Anwärterinnen und Anwärter

  • wählen fachlich relevante Themen unter dem Primat der Sprachlernprozesse auf der Basis von Lehr- und Rahmenplänen aus, analysieren diese gemäß sprachlichem Förderpotenzial und sprachlicher Hürden und reduzieren diese didaktisch,
  • nutzen diagnostische Methoden zur sprachlichen Lernstandsanalyse und Lernprozessbegleitung als Grundlage förderschwerpunktbezogenen Unterrichtens,
  • stellen sinnstiftende Sprachhandlungskontexte her und bereiten sie gemäß den ausgewählten und analysierten Sprachlernprozessen in fachbezogenen Aufgabenstellungen mit spezifischen Unterrichtsmaterialien und -medien angemessen auf,
  • planen und gestalten sozial-kommunikativ anregende Lernumgebungen unter Berücksichtigung sprachtragender Funktionen mit rezeptiven, produktiven und reflexiven Sprachlernmöglichkeiten,
  • verfügen über ein Methodenrepertoire auf den verschiedenen Sprachebenen zur professionellen Bewältigung von Unterrichtssituationen,
  • inszenieren Lernphasen, in denen Schüler sprachliche Zielstrukturen funktional erfahren können und ihnen die Bedeutung kommunikativer Kompetenzen bewusst wird,
  • schaffen sprachliche Erprobungs- und Bewährungsfelder im Unterricht für das in der Sprachförderung Angebahnte und Geübte im Sinne nachhaltigen Lernens,
  • greifen sprachlich nicht angemessen bewältigte Unterrichtsgegenstände individuell auf,
  • entwickeln ihre Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht und Fördermaßnahmen.

Modul 5:  Diagnose, Beratung und Beurteilung (5 AE)

Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der  2. Phase gelernt,

  • den individuellen sprachlichen Entwicklungsstand sprachebenenbezogen zu diagnostizieren, zu beschreiben und entwicklungsproximale Förderkonzepte abzuleiten, durchzuführen, zu dokumentieren
  • Sprachlernarrangements zu entwerfen, durchzuführen und zu evaluieren,
  • sich mit den an Erziehung und Unterricht Beteiligten hinsichtlich der Förderung individueller Sprachhandlungskompetenzen zu beraten und abzustimmen,
  • unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und -beurteilung der einzelnen Fächer zu berücksichtigen.

Inhalte:

  • Standards des jeweiligen Bildungsganges im Hinblick auf sprachliche und sprachtragende Anforderungen
  • sprachdiagnostische und fachdidaktische Verfahren, Möglichkeiten und Grenzen
  • Kriterien und Methoden zur Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen mit dem Ziel eines Angebots individueller und im Fachunterricht integrierter Sprachförderung
  • Dokumentation der individuellen Diagnose- und Förderprozesse als Grundlage für die Planung und Durchführung des Fachunterrichts
  • Förderschwerpunktspezifische Gesichtspunkte bei fachspezifischen Verfahren der Leistungsmessung und -beurteilung
  • Formen interdisziplinärer und systemischer Beratung

Erwartete Kompetenzen:

Die Anwärterinnen und Anwärter

  • wählen förderschwerpunktspezifische diagnostische Verfahren fallbezogen aus, wenden sie kompetent an und modifizieren sie gegebenenfalls,
  • diagnostizieren die sprachlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler;
  • erstellen und kommunizieren individuelle Sprachförderkonzepte und konkretisieren diese mit den Beteiligten in individuellen Förderplänen,
  • inszenieren und reflektieren Sprachentwicklungsprozesse unter Berücksichtigung weiterer Entwicklungsbereiche,
  • planen und reflektieren den jeweiligen Unterricht bezüglich sprachlicher Anforderungen und individueller Herausforderungen,
  • wählen förderschwerpunktspezifische Verfahren der Leistungsmessung und -beurteilung aus und wenden sie situations- und adressatenorientiert an.


Diesen Bereich betreut E-Mail an Sarah Nitschmann. Letzte Änderung dieser Seite am  8. Juli 2018. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz