Modul 1: Schule und Beruf (3 AE)
Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der zweiten Phase gelernt,
- die aus dem Förderschwerpunkt Sprache resultierenden beruflichen Aufgaben auf dem Hintergrund fachlicher, fachdidaktischer und pädagogischer Orientierungen mit wachsender Professionalität zu erfüllen,
- das eigene Rollenverständnis förderschwerpunktbezogen weiterzuentwickeln.
Inhalte: - Stellenwert und Funktion des Förderschwerpunktes Sprache an unterschiedlichen Förderorten und in verschiedenen Organisationsformen
- Aktuelle Fragen und Konzepte in Zusammenhang mit förderschwerpunkt-übergreifenden und fachdidaktischen Themen im kollegialen Diskurs
- Verbund des jeweiligen Schulprofils, der Rahmenpläne und des „Orientierungsrahmens Schulqualität“ mit dem förderschwerpunktspezifischen Konzept
- Rechtliche Grundlagen und organisatorische Vorgaben des jeweiligen Bildungsganges bzw. Förderortes für die Arbeit im Förderschwerpunkt
- Selbstverständnis und professionelles Handeln in der Rolle des Sprachheil-pädagogen als Gelingensbedingung für erfolgreiches sprachliches Lernen
- Auseinandersetzung mit personalen und fachlich-sachlichen Ressourcen und Kompetenzen.
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Erwartete Kompetenzen: Die Anwärterinnen und Anwärter - wissen um Sprache als zentrales Medium innerhalb schulischer Bildungs- und Erziehungsaufgaben und stellen sie in den Mittelpunkt ihrer sonderpädagogischen Arbeit,
- leiten aus aktuellen förderschwerpunktspezifischen, förderschwerpunktübergreifenden und fachdidaktischen Diskussionen Konsequenzen für die eigene Arbeit ab,
- kennen und berücksichtigen systemische Aufgabenbereiche und unterrichtliche wie außerunterrichtliche Handlungsfelder,
- setzen sich mit ihrem Selbstverständnis zur Erwerb einer professionellen inneren Haltung auseinander.
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Modul 2: Sozialisation, Erziehung, Bildung (2 AE)
Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der 2. Phase gelernt,
- Sozialisations- und Kommunikationsbedingungen wie individuell spezifische Beziehungsgeflechte in den jeweiligen Lebenswelten wahrzunehmen, wissenschaftlich und theoriegeleitet zu hinterfragen,
- auf der Basis professioneller Grundhaltungen Konsequenzen für die unterrichtsimmanente Sprachförderung sowie Sprachlern- und Erziehungsprozesse abzuleiten,
- mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten sowie Vertretern angrenzender Disziplinen zu kooperieren, sie zu beraten bzw. sich mit ihnen abzustimmen.
Inhalte: - Spracherwerb von Kindern und Jugendlichen mit Blick auf Unterricht und Fördermaßnahmen
- Interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung über Unterricht und Fördermaßnahmen hinaus vor dem Hintergrund förderschwerpunktspezifischer Anliegen innerhalb von Förderschule, inklusivem Unterricht und / oder integrierter Förderung
- Entfaltung von Entwicklungspotenzialen mithilfe von Konzepten des Förderschwerpunktes Sprache und dem Ableiten entwicklungsproximaler Zielstrukturen
- Selbstkritisches, förderschwerpunktbezogenes Reflektieren
- Strukturelle Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen von Erziehung und Bil-dung im Hinblick auf den förderschwerpunktbezogenen Unterricht
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Erwartete Kompetenzen: Die Anwärterinnen und Anwärter - analysieren die sprachrelevanten Lern- und Entwicklungsbiografien hinsichtlich des Förderschwerpunktes Sprache,
- verknüpfen die sprachlichen Förderziele im Rahmen von Förderplänen bzw. Sprachförderkonzepten mit curricularen Vorgaben und setzen sie in individuellen Sprachfördermaßnahmen um,
- richten den sprachfördernden Unterricht auf ein dialogisches und sozial-kommunikatives Sprachhandeln aus,
- schaffen und inszenieren Sprechanlässe und lebensnahe Kommunikationssituationen in einem vielperspektivischen Unterricht.
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Modul 3: Kommunikation und Interaktion (3 AE)
Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der 2. Phase gelernt,
- eine kommunikationsfördernde, vertrauensstiftende Lernatmosphäre zu schaffen, die auch Sprechängste überwinden hilft,
- einen sprachanregenden, kommunikationsschaffenden Unterricht zu planen und zu realisieren,
- soziale Interaktionen zu initiieren, in denen Sprachstrukturen situations- und adressatenorientiert erprobt werden können,
- sich mit ihrem eigenen Kommunikationsverhalten in allen schulischen Interaktionen förderschwerpunktspezifisch kritisch auseinanderzusetzen.
Inhalte: - Bedeutung der kommunikativ-pragmatischen Sprachebene und ihre komplexe Verknüpfung mit den anderen Sprachebenen
- Kommunikationsprozesse, die zur konstruktiven Auseinandersetzung mit alltagsrelevanten Interaktionssituationen auf der Metaebene anregen
- Bedeutung kommunikativer Kompetenzen für die sozial-emotionale Entwicklung
- Analyse von Unterrichtsinhalten hinsichtlich des kommunikativen Förderpotentials
- Inszenierung von für die Schüler lebensbedeutsamen und sinnstiftenden Dialog- und Kommunikationssituationen
- Rollenadäquates (Sprach-) Handeln, auch im Sinne eines Sprachvorbildes
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Erwartete Kompetenzen: Die Anwärterinnen und Anwärter - entwickeln und realisieren eine dialogisch-empathische Grundhaltung und schaffen dadurch eine positive kommunikative Atmosphäre,
- richten ihren Unterricht auf ein dialogisches und sozial-kommunikatives Sprachhandeln aus,
- verknüpfen kommunikativ-pragmatische Förderziele mit curricularen Vorgaben und setzen sie im Unterricht um,
- setzen ihr eigenes Kommunikationsverhalten in allen schulischen Situationen bewusst als Vorbild ein,
- thematisieren mit Schülern Kommunikationssituationen und analysieren sie auf der Metaebene.
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Modul 4: Unterricht (12 AE)
Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der 2. Phase gelernt,
- individuellen Sprachförderbedarfs zu erfassen, daraus förderschwerpunktspezifische Ziele abzuleiten und mit unterrichtlichen Lerninhalten zu verknüpfen,
- im Verbund von individueller Förderung in sprachschaffendem Unterricht Sprachlernprozesse zu planen, zu gestalten und zu reflektieren,
- die Komplexität von Lernbedingungen und Förderbedürfnissen im Bereich der Sprache in unterrichtlichen Situationen zu bewältigen,
- die Nachhaltigkeit von Sprachlernprozessen zu fördern.
Inhalte: - Curriculare Vorgaben: KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache,Schulordnung GS, (Leitlinienentwurf)
- Auswahl, Analyse und Erschließung fachlicher, fachübergreifender und fächerverbindender Inhalte hinsichtlich sprachlicher Lernchancen und Hürden
- Gestaltung von entwicklungslogischen Sprachlernarrangements
- Förderschwerpunktspezifisches Methodenrepertoire
- Einsatz geeigneter Methoden und Organisationsformen sprachheilpädagogischer Förderung
- Sprachliches Erprobungs- und Bewährungsfeld für das in der Sprachförderung Angebahnte und Geübte im Hinblick auf Transfermöglichkeiten
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Erwartete Kompetenzen: Die Anwärterinnen und Anwärter - wählen fachlich relevante Themen unter dem Primat der Sprachlernprozesse auf der Basis von Lehr- und Rahmenplänen aus, analysieren diese gemäß sprachlichem Förderpotenzial und sprachlicher Hürden und reduzieren diese didaktisch,
- nutzen diagnostische Methoden zur sprachlichen Lernstandsanalyse und Lernprozessbegleitung als Grundlage förderschwerpunktbezogenen Unterrichtens,
- stellen sinnstiftende Sprachhandlungskontexte her und bereiten sie gemäß den ausgewählten und analysierten Sprachlernprozessen in fachbezogenen Aufgabenstellungen mit spezifischen Unterrichtsmaterialien und -medien angemessen auf,
- planen und gestalten sozial-kommunikativ anregende Lernumgebungen unter Berücksichtigung sprachtragender Funktionen mit rezeptiven, produktiven und reflexiven Sprachlernmöglichkeiten,
- verfügen über ein Methodenrepertoire auf den verschiedenen Sprachebenen zur professionellen Bewältigung von Unterrichtssituationen,
- inszenieren Lernphasen, in denen Schüler sprachliche Zielstrukturen funktional erfahren können und ihnen die Bedeutung kommunikativer Kompetenzen bewusst wird,
- schaffen sprachliche Erprobungs- und Bewährungsfelder im Unterricht für das in der Sprachförderung Angebahnte und Geübte im Sinne nachhaltigen Lernens,
- greifen sprachlich nicht angemessen bewältigte Unterrichtsgegenstände individuell auf,
- entwickeln ihre Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht und Fördermaßnahmen.
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Modul 5: Diagnose, Beratung und Beurteilung (5 AE)
Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der 2. Phase gelernt,
- den individuellen sprachlichen Entwicklungsstand sprachebenenbezogen zu diagnostizieren, zu beschreiben und entwicklungsproximale Förderkonzepte abzuleiten, durchzuführen, zu dokumentieren
- Sprachlernarrangements zu entwerfen, durchzuführen und zu evaluieren,
- sich mit den an Erziehung und Unterricht Beteiligten hinsichtlich der Förderung individueller Sprachhandlungskompetenzen zu beraten und abzustimmen,
- unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und -beurteilung der einzelnen Fächer zu berücksichtigen.
Inhalte: - Standards des jeweiligen Bildungsganges im Hinblick auf sprachliche und sprachtragende Anforderungen
- sprachdiagnostische und fachdidaktische Verfahren, Möglichkeiten und Grenzen
- Kriterien und Methoden zur Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen mit dem Ziel eines Angebots individueller und im Fachunterricht integrierter Sprachförderung
- Dokumentation der individuellen Diagnose- und Förderprozesse als Grundlage für die Planung und Durchführung des Fachunterrichts
- Förderschwerpunktspezifische Gesichtspunkte bei fachspezifischen Verfahren der Leistungsmessung und -beurteilung
- Formen interdisziplinärer und systemischer Beratung
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Erwartete Kompetenzen: Die Anwärterinnen und Anwärter - wählen förderschwerpunktspezifische diagnostische Verfahren fallbezogen aus, wenden sie kompetent an und modifizieren sie gegebenenfalls,
- diagnostizieren die sprachlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler;
- erstellen und kommunizieren individuelle Sprachförderkonzepte und konkretisieren diese mit den Beteiligten in individuellen Förderplänen,
- inszenieren und reflektieren Sprachentwicklungsprozesse unter Berücksichtigung weiterer Entwicklungsbereiche,
- planen und reflektieren den jeweiligen Unterricht bezüglich sprachlicher Anforderungen und individueller Herausforderungen,
- wählen förderschwerpunktspezifische Verfahren der Leistungsmessung und -beurteilung aus und wenden sie situations- und adressatenorientiert an.
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