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Rechtsgrundlage

Als Lehrerinnen und Lehrer verfügen wir über ein hohes Maß an pädagogischer Freiheit. Gleichzeitig unterliegen wir Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, nämlich u.a.:

  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • Landesverfassung Rheinland Pfalz
  • Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz
  • Übergreifende Schulordnung
  • Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen
  • Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz
  • Aufsicht in Schulen
  • Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge

Die oben genannten Rechtsgrundlagen sind über den externer LinkBildungsserver Rheinland Pfalz oder über die Homepage des Landeselternbeirats in digitaler Form erhältlich.

Weitere Stellen, über die Sie die Rechtsgrundlagen erhalten können:

  • Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland finden Sie u.a. auf der Webseite der Bundesregierung. Von besonderem Interesse sind für uns die Artikel 2, 6, 7, 30 und 70.
  • Alle Landesgesetze und Landesverordnungen sowie eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften finden Sie auf den Webseiten des Landes Rheinland-Pfalz in der Rubrik "Recht und Justiz in Rheinland-Pfalz". Von besonderem Interesse sind für uns die Abschnitte II: Ehe und Familie (Artikel 23 - 26) und III: Schule, Bildung und Kulturpflege (Artikel 27 - 40).
  • Schulgesetz und Schulordnungen für Rheinland-Pfalz finden Sie auf dem Deutschen Bildungsserver.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Petra Weber-Hellmann. Letzte Änderung dieser Seite am 12. Januar 2017. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz