Rechtsgrundlagen
Für Ihre Ausbildung sind folgende Rechtsgrundlagen von besonderer Bedeutung:
Schulgesetz
Grundschulordnung
Dienst- und Konferenzordnung
Verwaltungsvorschriften (Amtsblatt)
z.B. →VV Aufsicht
→ Richtlinien für Schulfahrten
Bildungsstandards und Teilrahmenpläne
Orientierungsrahmen Schulqualität
LVO
Reflexionen
Eine zentrale Schlüsselkompetenz im Lehrberuf ist die Reflexionskompetenz (vgl. LVO §1). " Nur wer sich darüber klar ist, wohin er will, wird Wege finden können, die zum Ziel führen. Beobachtung und Analyse des eigene Handelns und der daraus erwachsenden Konsequenzen sind wesentliche Orientierungshilfen."1 Unterricht und Seminarveranstaltungen sollen deshalb dahingehend reflektiert werden.
Für Ihre Professionalisierung ist eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Lernen wichtig. Beachten Sie dazu das entsprechende Infopapier.
1 Christina Hager: Selbstreflexion. PH Wien
Reflexion von Unterricht (Leitfaden)
Die Nutzung der Papiere ist freigestellt.
Reisekosten (Formular)
Reisekosten werden online beantragt und abgerechnet. LAA können alle dienstliche Fahrten zum und vom Studienseminar abrechnen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer Informationsveranstaltung.
Wechsler beantragen ihre Reisekosten über das PL.
Stundenplan
Eine Vorlage finden Sie im Downloadbereich LAA.
Unterricht
Ihr Ausbildungsunterricht umfasst 12 Wochenstunden und gliedert sich in
- eigenverantwortliches Unterrichten
- Hospitationen und
- angeleiteten Unterricht.
Die Anzahl der Stunden des eigenverantwortlichen Unterrichts erhöht sich mit Beginn der Vertiefungsphase: Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes unterrichten Sie in der Eingangsphase vier bis sieben und ab der Vertiefungsphase sechs bis neun Wochenstunden, insgesamt 22 Stunden eigenverantwortlich in unterschiedlichen Klassenstufen.
Jede Unterrichtsstunde, die von Ihnen eigenständig erteilt wird muss vorbereitet werden. Ihre Planung wird schriftlich dokumentiert, indem Sie die zu schulende Kompetenz, didaktisch-methodische Handlungsschritte sowie den zu erwartenden Lernzuwachs notieren. Über die Form und den Umfang der Dokumentation entscheiden Sie selbst.
Unterrichtsbesuche
In der Eingangs- und Vertiefungsphase besucht Sie Ihr Ausbildungsteam regelmäßig an Ihrer Ausbildungsschule. Die LVO sieht mindestens 4 Unterrichtsbesuche vor (zwei pro Ausbildungsfach). In der Regel finden im Vorbereitungsdienst 3 Unterrichtsbesuche pro Fach statt. Umsteiger haben insgesamt 8 Unterrichtsbesuche. Die Termine werden von der Seminarleitung zentral geplant und bekannt gegeben.
Im Anschluss an einem Unterrichtsbesuch findet ein Gespräch mit dem anwesenden Ausbildungsteam statt, bei dem u.a. gemeinsam individuelle Ausbildungsschwerpunkte festgehalten werden. Eine schriftliche Rückmeldung über das geführte Gespräch erhalten Sie in Form einer Niederschrift.
Zu jedem Unterrichtsbesuch ist von Ihnen ein schriftlicher Entwurf (Unterrichtsentwurf) anzufertigen, welcher für die anwesenden Personen in Kopie vor Beginn der Unterrichtsstunde vorzulegen ist.
Unterrichtsentwurf
Zu jedem Unterrichtsbesuch fertigen Sie einen schriftlichen Unterrichtsentwurf an, in dem Sie das Lernvorhaben kompetenzorientiert an der Lerngruppe orientiert darlegen, Planungsschritte aufzeigen und Ihre Entscheidungen ggfs. begründen. Das Deckblatt zum schriftlichen Entwurf finden Sie im Downloadbereich LAA. Bitte beachten Sie auch das entsprechenden Infopapier: Schriftlicher Entwurf.
Unterrichtsplanung
Alle eigenverantwortlichen Stunden müssen von Ihnen schriftlich geplant werden. Dies beinhaltet neben formalen Aspekten die zu schulende Kompetenz sowie die Handlungsschritte. Die Darstellungsform (z.B. Tabelle, Liste, cluster) ist Ihnen überlassen.
Vornote
Die Vornote wird vom Seminarleiter auf der Grundlage der Beurteilungen (Gutachten) der Fachleiter/innen und des Gutachtens der Ausbildungsschule festgesetzt. Die Beurteilungen geben u.a. Auskunft über Ihre Eignung, über Ihre Kompetenzentwicklung in den beruflichen Aufgabenfeldern und beinhaltet eine Statusbeschreibung.
Mit 40% fließt die Vornote in das Gesamtergebnis der Zweiten Staatsprüfung ein.
Zweite Staatsprüfung
Voraussetzung für die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung ist Ihre Zulassung zur Prüfung, über die das Landesprüfungsamt entscheidet.
Die Zweite Staatsprüfung gliedert sich in die Mündliche Prüfung und in die Praktische Prüfung. Zwei mündliche Teilprüfungen werden vorgezogen und im Studienseminar durchgeführt.
Eine mündliche Teilprüfung beinhaltet eine mediengestützte Präsentation eines eigenen Unterrichtsvorhabens. Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung Ihres Themas! 20 Werktage vor dieser mündlichen Prüfung eröffnet der Seminarleiter Ihnen das festgesetzte Thema.
Am Prüfungstag, der an Ihrer Ausbildungsschule stattfinden wird, finden die beiden praktischen Teilprüfungen in Ihren Ausbildungsfächern wie auch die dritte mündliche Teilprüfung statt.
Ihre Fachleiter/innen setzen das Thema für den jeweiligen Prüfungsunterricht fest, das Ihnen zehn Werktage vor dem eigentlichen Prüfungstag bekannt gegeben wird.
Am letzten Werktag vor dem Prüfungsunterricht müssen Sie beide schriftlichen Entwürfe in fünffacher Ausfertigung Ihrer Schulleitung abgeben.
Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung!