Schulleiterinnen und Schulleiter
Das ist uns wichtig
Entsprechend § 12 (1) der LVO dient die Ausbildung in den Schulen dazu, die Anwärterinnen und Anwärter für die Schulpraxis zu qualifizieren. Für diesen sehr wichtigen Bestandteil der Ausbildung fallen der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der Ausbildungsschule gemäß LVO organisatorische, aber auch ausbildungsunterstützende Aufgaben zu.
Darauf achten wir
Wir wollen unsere Termingestaltung im Rahmen der Vorgaben des LPA frühzeitig transparent machen, damit zeitliche Abläufe in den Schulen möglichst nicht behindert werden. Unsere inhaltlichen Schwerpunkte wollen wir offenlegen, um gemeinsam an der kompetenzorientierten Lehrerinnen- und Lehrerbildung arbeiten zu können. Grundlagen des Ausbildungsganges können jederzeit sowohl auf den Seiten der Homepage eingesehen als selbstverständlich auch im persönlichen Gespräch nachgefragt werden. Konkrete Fragen zur Struktur der Ausbildung, zur Organisation des Ausbildungsdurchgangs, zu besonderen Aufgaben der Leiterin bzw. des Leiters der Ausbildungsschule, aber auch zum unterrichtlichen Einsatz der jungen Kolleginnen bzw. Kollegen, zur Stundenplangestaltung und zum Einsatz der Mentorinnen und Mentoren können jederzeit an das Studienseminar gerichtet werden.
Das wünschen wir uns
Schulleiterinnen und Schulleiter sind täglich mit Aufgaben betraut, die thematisch im Berufspraktischen Seminar behandelt werden. Um die Praxisrelevanz deutlicher zu machen, ist es wichtig und hilfreich für die Anwärterinnen und Anwärter, wenn die Schulleiterinnen und Schulleiter sie in regelmäßigen Zeitabschnitten in Aufgaben einbeziehen. Z.B.
• Fragen zur Integration bzw. Inklusion
• Aufsichtsführung
• Wanderung / Klassenfahrten
• Pflichten des Klassenlehrers (DO)
• Elternarbeit / Elterngespräche
• Digitalisierung
• Kontakte mit Beratungsstellen und externen Kooperationspartnern
• Planung von (Sport-) Festen
• Schulinterna (Profil der Schule)
• Schwerpunkte der Schulentwicklung
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