Das sollten Sie über die Ausbildung wissen
Unter folgenden Stichwörtern können Sie sich über den Ausbildungsrahmen und entsprechende Modalitäten informieren:
Ausbildungsdauer
Der Vorbereitungsdienst - so heißt die praxisbezogene Ausbildungszeit für das Lehramt an Grundschulen offiziell - dauert 18 Monate.
Ausbildungsschulen
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden für den Vorbereitungsdienst einer Ausbildungsschule zugewiesen. Ausbildungsschulen können Grundschulen bzw. organisatorisch verbundene Grundschulen und Realschulen Plus sein. Die Ausbildungsschule kann bis zu 80 Kilometer vom Studienseminar entfernt liegen. Anwärterinnen und Anwärter können nur einer Ausbildungsschule zugewiesen werden, die im Seminarbezirk (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg, Kreis Bitburg-Prüm, Kreis Bernkastel-Wittlich, Kreis Daun) liegt.
Ausbildungsunterricht
Der Ausbildungsunterricht umfasst in der Regel 12 Wochenstunden. Er ist aufgegliedert in Hospitationen, Unterricht unter Anleitung, eigenverantwortlichem Unterricht sowie die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen. Dabei soll der eigenverantwortliche Unterricht (mindestens) sieben Stunden umfassen. Der Ausbildungsunterricht wird auf vier Wochentage verteilt.
Ausbilder
Zuständig und verantwortlich für die Ausbildung im Studienseminar ist die Seminarleitung, die Seminarleiterinnen und Seminarleiter für das Berufspraktische Seminar, die Fachleiterinnen und Fachleiter für Grundschulbildung und die Fach-Fachleiterinnen und Fach-Fachleiter für das andere Ausbildungsfach.
Für den Dienst in der Ausbildungsschule sind die Schuleiterin bzw.der Schulleiter und die Mentorin und der Mentor zuständig. Die Mentorinnen und Mentoren unterstützen und beraten die Lehramtsanwärterin und den Lehramtsanwärter und sind an der Ausbildungsschule Ansprechpartner.
Seminarveranstaltungen
Jede nach Ausbildungsgruppe- jeden Montag bzw. jeden Dienstag nimmt die Lehramtsanwärterin und der Lehramtsanwärter an Seminarveranstaltungen - das sind die Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars - teil. Dabei stehen einerseits allgemeine pädagogische, psychologische und schulrechtliche Fragen im Vordergrund. Darüber hinaus steht die didaktische und methodische Ausbildung in den Ausbildungsfächern auf dem Plan.
Die Seminarveranstaltungen
- knüpfen an unterrichtspraktische Erfahrungen der Anwärterinnen und Anwärter an,
- greifen im Studium erworbenes Wissen auf,
- verknüpfen Theorie und Praxis und machen fundiert für die Praxis fit,
- setzen die aktive Beteiligung von Anwärterinnen und Anwärtern voraus.
Berufspraktisches Seminar
Fragen der Pädagogik, der Allgemeinen Didaktik und Methodik, der Pädagogischen Psychologie und soziologische Aspekte der Erziehung sowie Inhalte des Schul- und Beamtenrechts stehen auf dem Ausbildungsplan des Berufspraktischen Seminars.
Die Veranstaltungen thematisieren jeweils ein Schwerpunktthema, in denen pädagogische Handlungskompetenzen für unterrichtliche und außerunterrichtliche Berufsanforderungen entwickelt, diskutiert und trainiert werden. Kompetenzorientierte Tagesordnungen erleichtern den Anwärterinnen und Anwärter die Vorbereitung auf die Tagung und bieten einen „roten Faden“ für die Aufbereitung der jeweiligen Themen.
Fachseminare
Jede Lehramtsanwärterin und jeder Lehramtsanwärter wird festen Fachseminargruppen ihrer/ seiner jeweiligen Fächer zugeordnet, für die jeweils eine Fachleiterin oder ein Fachleiter zuständig ist. Didaktisch-methodische sowie pädagogische Fragen der Ausbildungsfächer bilden das Curriculum dieser Fachseminare. Dabei stehen unterrichtspraktische Fragen und Anregungen im Mittelpunkt, die auf der Grundlage von theoretischem Wissen aufbereitet werden. Die Anbindung an die Praxis wird durch die Einbeziehung von Unterrichtsversuchen, die gemeinsam reflektiert werden, in besonderem Maße gewährleistet. Deshalb finden Fachseminare ganztags an wechselnden Ausbildunggschulen statt.
Unterrichtsbesuche
Eine zentrale Aufgabe des Studienseminars – umgesetzt durch das jeweilige Ausbildungsteam – liegt in der Beratung und Begleitung der Lehramtsanwärterin und des Lehramtsanwärters in ihrer/ seiner Ausbildungssituation vor Ort. Deshalb führt jede Fachleiterin und jeder Fachleiter im Verlauf der Ausbildung mindestens drei Unterrichtsbesuche durch. An mindestens zwei Unterrichtsbesuchen nimmt auch die Fachleiterin bzw. der Fachleiter für Berufspraxis teil. Konkret bedeutet dies, dass jede Lehramtsanwärterin und jeder Lehramtsanwärter an seiner Ausbildungsschule eine Stunde hält, die im Anschluss gemeinsam reflektiert wird. Die gemeinsame Festlegung verbindlicher Zielvereinbarungen stützen die Weiterentwicklung des Lehramtsanwärters. Auch die Montorin oder der Mentor und gegebenfalls die Schulleiterin oder der Schulleiter nehmen an den Unterrichtsbesuchen teil. Dies gewährleistet eine Koordination der Ausbildung zwischen Ausbildungsschule und Studienseminar.
Gespräch über den Ausbildungsstand (Runder Tisch I und Runder Tisch II)
Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des ersten Ausbildungsjahres führt das Ausbildungsteam (BS-, GB-, und Fach- Fachleiterinnen und Fach-Fachleiter) ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Dabei soll einerseits der Ausbildungsstand – Stärken und Entwicklungsbedarf – rückgemeldet werden, andererseits werden konkrete Impulse für die Weiterarbeit gesetzt .
Im Laufe des zweiten Ausbildungshalbjahres führt die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule mit der Anwärterin bzw. dem Anwärter ein Beratungsgespräch.
Beurteilungen
Am Ende der Ausbildungszeit erstellt das zuständige Ausbildungsteam und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Ausbildungsschule eine Beurteilung, die mit einem Notenvorschlag abschließt. Die Beurteilung der Schulleitung wird im Benehmen mit der Mentorin/ dem Mentor angefertigt.
Beurteilungskriterien sind Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und dienstliches Verhalten.
Für die Beurteilung gelten folgende Noten und Punktzahlen:
sehr gut (1) 15,14,13 Punkte
gut (2) 12,11,10 Punkte
befriedigend (3) 9, 8, 7 Punkte
ausreichend (4) 6, 5, 4 Punkte
mangelhaft (5) 3, 2, 1 Punkte
ungenügend (6) 0 Punkte
Vornote für die Ausbildung
Die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter setzt auf der Grundlage der vier Beurteilungen die Vornote für die Ausbildung fest.
mündliche Prüfung
Die zweite Staatsprüfung besteht aus drei mündlichen Prüfungen und einer praktischen Prüfung:
- Zwei mündliche Teilprüfungen werden vorgezogen.
- Die dritte mündliche Teilprüfung findet am Prüfungstag statt.
Prüfungsunterricht
Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern.