Das Ziel der Ausbildung beschreibt der § 1 Abs.1, Nr. 1 der „Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen“, vom 03. Januar 2012 (GVBl.2012, S.11).
„Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage des Studium mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichtes Allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächern so vertraut machen, dass sie zu selbständiger Arbeite in dem jeweiligen Lehramt befähig sind. Reflexions-, Diagnose-, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern."
- Der VD dauert 18 Monate. Er wird an einem Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen und an einer Ausbildungsschule (Grundschule, Grund- und Realschule plus) abgeleistet. Bei einer Zuweisung an eine Grund- und Realschule plus erfolgt der Einsatz ausschließlich im Grundschulbereich.
- Die Ausbildung im Studienseminar erfolgt im Berufspraktischen Seminar, im Fach Grundschulbildung und dem gewählten Fach nach § 4 Abs. 2, Nr.12 LVO und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
- kontinuierliche Reflexion der eigenen professionellen Entwicklung
- mindestens drei Unterrichtsbesuche pro Fach mit beratendem Charakter (§ 13 Abs. 2 LVO)
- zwei Beratungsgespräche (Runder Tisch I und II) mit dem Ausbildungsteam über den persönlichen Ausbildungsstand §13 Abs. 4 LVO)
- Eröffnung der einzelnen Beurteilungen und der Vornote ( § 14 Abs. 1, 2 und 3 LVO)
- Zweite Staatsprüfung
- Praktische Prüfung: einen Prüfungsunterricht pro Fach (§19 LVO)
- Mündliche Prüfung: drei mündliche Teilprüfungen (§20 Abs. 1, Nr. 1 LVO)
Die Ausbildung an den Schulen dient dazu die Anwärterinnen und Anwärter für die Schulpraxis zu qualifizieren.
Die Unterrichtsverpflichtung beträgt in der Regel 12 Wochenstunden, davon in der Regel
im ersten und zweiten Ausbildungshalbjahr:
- 7 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht und
- 5 Wochenstunden Hospitation/unter Anleitung zu erteilender Unterricht
und dritten Ausbildungshalbjahr
- 8 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht und
- 4 Wochenstunden Hospitation/ unter Anleitung zu erteilender Unterricht
sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen (Konferenzen, Elternsprechtage, Schulfeste, etc.).
In der Regel soll der Unterrichtseinsatz in zwei verschiedenen Klassenstufen erfolgen.