Die Gleichstellungsbeauftragten unseres Studienseminars stellen sich vor


Heike Keßler-Husse Yvonne Hemmerling
heike.kessler-husse@gs-tr.semrlp.de yvonne.hemmerling@ gs-tr.semrlp.de
Warum Gleichstellung?
Die Gleichstellung von Männern und Frauen vergrößert die Gerechtigkeit in einer Gesellschaft, die zu annähernd gleichen Teilen aus Frauen und Männern besteht. Gleichberechtigung bedeutet in vielfacher Hinsicht für Frauen und Männer eine höhere Arbeits- und Lebensqualität und mehr Entscheidungsfreiheit für die eigene Arbeits- und Lebensgestaltung.
Die Gleichstellungsbeauftragten besitzen nach dem Landesgleichstellungsgesetz eine generelle Zuständigkeit für die Angelegenheiten der weiblichen Beschäftigten in der Dienststelle.
Wir wirken mit bei
· Personalangelegenheiten
· organisatorischen und sozialen Angelegenheiten
Wir setzen uns zudem ein
· für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
· gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sie können sich bei Fragen, Problemen oder Unklarheiten ohne Einhaltung des Dienstweges vertrauensvoll an uns wenden.