Präsentationsprüfung
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Zur Zweiten Staatsprüfung gehören pro Ausbildungsfach (fachdidaktische Seminare) sowie im berufspraktischen Seminar je eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer. Diese mündlichen Prüfungen werden an unserem Seminar einige Zeit vor den praktischen Prüfungen (Prüfungslehrproben) absolviert.
Die Die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung [...] sieht vor, dass die Anwärterinnen und Anwärter eine ihre beiden fachdidaktischen Prüfungen als so genannte Präsentationsprüfung absolvieren, in deren Rahmen ein fachbezogenes Unterrichtsvorhaben (Sequenz) auf der Basis eigener unterrichtspraktischer Erfahrungen vorzustellen ist.
Mehr erfahren Sie in unserem Hanout zur Präsentationsprüfung, das Sie hier herunter laden können: