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Studienseminare
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Grundsätze der Ausbildung


1. Ausbildungsauftrag  

Die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung im Studienseminar vollzieht sich auf der Grundlage der Ausbildungspläne, in denen der Auftrag festgeschrieben ist. Der Ausbildungsauftrag orientiert sich an den Bildungserwartungen der Gesellschaft, in die die Kinder und Jugendlichen hineinwachsen, aber auch an zukünftigen unbestimmten Lebenssituationen, in denen sie zunehmend autonom und verantwortlich entscheiden und handeln sollen.

 

2. Akzentuierung des Ausbildungsauftrags

Zukünftige Anforderungen an Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten lassen sich jedoch in einer sich stetig verändernden Welt mit einem Wandel der Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen, Veränderungsprozessen in der Gesellschaft, der Pluralisierung gesellschaftlicher Lebensformen, von Globalisierung und Vernetzung der Lebensverhältnisse sowie einem Wandel von Werten nur schwer vorhersagen. Lehrerausbildung beobachtet und reflektiert diese prozessualen Vorgänge. Bei aller Unbestimmtheit bezüglich zukünftiger Anforderungen an Lehrkräfte benötigt Lehrerausbildung jedoch Orientierung. Eine solche Orientierung ist aus der zunehmenden Bedeutung der Selbstorganisation und Selbstregulation des Lernens abzuleiten.

Zu diesen metakognitiven Qualifikationen und motivationalen Orientierungen gehören das Wissen über das eigene Denken, Handeln und Lernen, die Kenntnis von Lernstrategien und Kommunikationstechniken sowie die Fähigkeit, diese Kompetenzen einzusetzen. Die Entwicklung der Selbstorganisation und Selbstregulation des Lernens bedarf über die kognitive Aneignung hinaus der handlungsbezogenen Einübung und Anwendung in der Seminararbeit. Die eigenverantwortliche Mitplanung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und die Mitgestaltung von berufsfeldbezogenen Trainings- und Handlungsfeldern sind daher integrativer Bestandteil der Ausbildung. Diese Zielsetzungen bedingen eine Akzentuierung im Ausbildungskonzept der Studienseminare.

Folgende Grundsätze bilden die Grundlage der Akzentuierung der Lehrerausbildung:

  • Lehrkräfteausbildung in einer offenen, pluralen und dynamischen Gesellschaft verlangt offene Ausbildungskonzepte und Unterrichtsplanungen, die fächerübergreifendes und vernetztes Denken fördern und auf der Basis gesicherten Fachwissens üben und festigen.
  • Das Ausbildungskonzept muss soziale Erfahrungen ermöglichen, Kommunikations-, Kooperations- sowie Konfliktlösungsmodelle in Seminar und Schule anbahnen, Verantwortungsübernahme und reflektierte Rechenschaftslegung über das eigene Tun fördern.
  • Lehrkräfteausbildung muss ihren Beitrag dazu leisten, dass das Bewusstsein für wertorientiertes und sinnstiftendes Lernen wächst und dass die Fähigkeit zur Urteilsbildung und Wertbindung als konstruktiv für die Persönlichkeitsentwicklung angesehen wird.
  • Lehrkräfteausbildung muss sich den neuen Medien und Kommunikationstechnologien sowie ihren Bildungsmöglichkeiten öffnen, aber auch die Auseinandersetzung mit ihren Risiken und Botschaften kritisch betreiben.
  • Lehrkräfteausbildung in einer Gesellschaft, die durch lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen bestimmt ist, muss Lernfähigkeit, Lernbereitschaft und Lernkompetenz entwickeln und fördern.

Diese Grundsätze können dann verwirklicht werden, wenn Selbstbestimmung und Verantwortungsübernahme in der Seminarausbildung nicht nur zugelassen, sondern begünstigt und eingefordert werden.

 

3. Kompetenzen

Den Grundsätzen können zu vermittelnde Kompetenzen zugeordnet werden:

  • Sachkompetenz als Fähigkeit, Aufgaben selbständig und sachgerecht zu lösen und Ergebnisse auf ihre Stimmigkeit hin überprüfen zu können.
  • Methodenkompetenz als Fähigkeit, selbständig Lösungswege für gestellte Aufgaben zu finden und anwenden zu können unter der Voraussetzung, dass unterschiedliche Zugangswege und vielfältige Untersuchungs- und Bearbeitungsmethoden angewendet sowie mögliche Hilfsmittel einbezogen werden können.
  • Sozialkompetenz als Fähigkeit und Bereitschaft, mit anderen auch arbeitsteilig an einer Aufgabe zu arbeiten, auf andere - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung, Leistungsvermögen usw. - zuzugehen, Bindungen zu einzelnen oder zu Gruppen aufzubauen sowie Empathie und Engagement zu entwickeln.
  • Selbst- bzw. Persönlichkeitskompetenz als Fähigkeit und Bereitschaft, sich selbst kennenzulernen und anzunehmen, eigene Begabungen einzuschätzen und zu entwickeln, unterschiedliche Werthaltung zu hinterfragen, um sich verantwortungsbewusst zu entscheiden, eigene Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen, Konfliktfähigkeit zu entwickeln und verantwortungsvoll zu handeln.

Für die Ausprägung dieser Kompetenzen wird den Ausbildungsleitern ein nicht nur erweiterter, sondern auch rechtlich gesicherter Freiraum im Rahmen der gültigen Ausbildungspläne zur Eigengestaltung zugestanden. Dies schließt das Recht und die Pflicht ein, seminarintern ausbildungsdidaktische und -methodische Konzeptionen zu erproben und zu vereinbaren sowie für die getroffenen Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen.

 

4. Professionalität der Lehrkräfte

Die Anbahnung dieser Kompetenzen ist Voraussetzung für ein professionelles Lehrkräftehandeln. Grundlage ist eine solide Wissensbasis in den Fächern. Dazu kommt pädagogisches Kontextwissen, das fachdidaktische, fachmethodische, pädagogische, psychologische, sozialisationstheoretische und institutionsbezogene Anteile hat.

Das unterrichtliche Handeln vollzieht sich in einer spezifischen Mischung aus angeleiteter Unterweisung mit verknüpfenden lehrerzentrierten Lehrformen sowie aus handlungsorientierten, individuell oder kooperativ selbstgesteuerten Lernformen.

Ein auf selbstverantwortetes Lernen angelegtes Unterrichtskonzept muss zwangsläufig Freiräume, Handlungs- und Problemsituationen schaffen, in denen der Unterrichtende zurücktritt, um Schülern eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Unterrichtenden sind dann phasenweise weniger "Be-Lehrer", sondern vielmehr Organisator von Lernprozessen, Moderator, Berater und Lernpartner. Zusammenfassungen und Verknüpfungen der Ergebnisse werden in lehrergebundenen Arbeitsphasen geleistet. Beide Lehrerhandlungsformen - am didaktisch rechten Lernort eingesetzt - haben ihre Berechtigung.

 

5. Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche

In der täglichen Schul- und Unterrichtspraxis der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen offene, handlungsorientierte und differenzierende Unterrichtsformen angemessene Berücksichtigung finden. Im Rahmen von Hospitationen, Ausbildungsunterricht und Unterrichtsbesuchen können alle am Unterricht Beteiligten Formen des selbstgesteuerten und selbstverantworteten Lernens erproben. In der didaktisch -methodischen Gestaltung des Unterrichts sind den Unterrichtenden entsprechende Freiräume zu gewähren, um adäquate Methoden und Arbeitstechniken einüben zu können. Vordringlich sind Maßnahmen zu stützen, die die Selbsttätigkeit fördern und der zunehmenden Heterogenität der Lerngruppen Rechnung tragen.

 

6. Berufspraktisches Seminar - Fachdidaktische Seminare

Das Berufspraktische Seminar und die Fachdidaktischen Seminare bilden die Grundlage für ein Ausbildungskonzept, das primär durch Mitgestaltung, Selbstorganisation und Selbstverantwortung bestimmt ist. In den Seminaren soll das professionalisierte Lehrkräftehandeln - in Analogie zu den angestrebten Unterrichtsformen - selbst in berufsfeldbezogenen Handlungssituationen erfahren und reflektiert werden, so dass das Ausbildungskonzept des Erfahrungslernens im Berufspraktischen Seminar und in den Fachdidaktischen Seminaren gleichzeitig Modell für ein exemplarisches Lehr- und Lernkonzept für die Schulpraxis wird. Handlungsorientiertes Erfahrungslernen bedeutet, dass praktisches Tun, Reflexion auf der Metaebene, pädagogische und fachbezogene Begriffsbildung sowie Erkenntnisgewinnung miteinander verzahnt sind.

 

7. Beratung und Beurteilung

Alle an der Ausbildung Beteiligten beraten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter hinsichtlich der Umsetzung von Formen selbstgesteuerter und selbstverantworteter Lehr- und Lernprozesse. Die Beratung soll helfen, langfristig eigene Wahrnehmungs- und Beurteilungsmuster aufzubauen, die ein professionalisiertes Lehrerhandeln durch eine Verknüpfung von Routinebildung, Reflexion der Eigenleistung, Selbstüberprüfung und operativem Handlungswissen stabilisieren. Beratung und Beurteilung basieren immer auf einem langfristigen Arbeits- und Entwicklungsprozess und weniger auf einer punktuellen Überprüfung. Dabei werden die begründeten Gestaltungs-, Entscheidungs- und Handlungsfreiräume der auszubildenden Lehrerinnen und Lehrer bei der Unterrichtsplanung auf der Grundlage der gemeinsam vereinbarten Ziele reflektiert und angemessen berücksichtigt.

Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer dazu befähigen, die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit für das jeweilige Lehramt selbständig auszuüben. Die Zweite Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob und in welchem Maße dieses Ziel erreicht ist. Die Note der Zweiten Staatsprüfung hat somit eine hohe prüfungsrechtliche Bedeutung. Bedingt durch die Anforderung in den Prüfungen muss der Grundsatz beibehalten werden, dass die Lehrerleistung hinreichend transparent und eindeutig beurteilbar sein muss.

In Formen des selbstgesteuerten und selbstverantworteten Lernens sind deshalb die zukünftigen Lehrkräfte in besonderem Maße verpflichtet, ihre Lehrerpersönlichkeit in das Unterrichtsgeschehen einzubringen, zur genauen Beschreibung der Einbettung der Einzelstunden in das Gesamtkonzept der Unterrichtsreihe, zu Aussagen über Eigenproduktion oder Herkunft der verwendeten Lern- und Arbeitsmaterialien sowie zur Auskunft über die in der Klasse geleistete eigene Vorarbeit.

 

8. Zusammenarbeit mit Ausbildungsschulen

Das auf Erfahrungshandeln angelegte Ausbildungskonzept im Studienseminar muss im Sinne einer wechselseitigen Förderung von Innovationsprozessen mit allen an der Ausbildung Beteiligten in gemeinsamen Dienstbesprechungen und Konferenzen abgestimmt und vereinbart werden. Teilnahme der Fach- und Seminarleiterinnen und Seminarleiter an Fach- und Gesamtkonferenzen sowie informelle Arbeitstreffen mit den schulischen Ausbildungsleitern sind in besonderer Weise geeignet, die Abstimmung und Konsensbildung zu fördern.

 

9. Verfahrensweise

Das Ausbildungskonzept wird sukzessive und in angemessenen Schritten im Studienseminar und an den Ausbildungsschulen verwirklicht. Es ist auf Kommunikation und Kooperation aller an der Ausbildung Beteiligten angelegt.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Manuel Cappel. Letzte Änderung dieser Seite am 30. August 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz