Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt gemäß der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012 in der jeweils gültigen Fassung.
Sie umfasst drei Bereiche, die für die berufliche Kompetenzentwicklung der Referendarinnen und Referendare zusammenwirken:
- Im Berufspraktischen Seminar werden Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung sowie Inhalte des Schul- und Beamtenrechts behandelt.
- In den Fachdidaktischen Seminaren der beiden Ausbildungsfächer werden fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts thematisiert.
- Die Schulische Ausbildung qualifiziert die Referendarinnen und Referendare für die Schulpraxis. Sie beinhaltet neben dem Ausbildungsunterricht und der Teilnahme an weiteren Schulveranstaltungen auch regelmäßige Schulgruppensitzungen.