Reflexion als ständiger Begleiter Ihrer Ausbildung
Leitgedanke
In der Lehrerbildung ist allgemein konsensfähig, „dass die Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion für die Bewältigung aktueller Herausforderungen und für den fortlaufenden Professionalisierungsprozess wesentlich sind ....“[1] Daraus leitet sich die Annahme ab, dass Reflexion zentrales Element professioneller Kompetenz ist. Diese Annahme findet ihren Niederschlag in der LVO “§13 (1) Die Anwärterinnen und Anwärter reflektieren kontinuierlich ihre individuelle Entwicklung im Vorbereitungsdienst.“ [2]
Die Seminarteilnehmenden reflektieren ihre individuellen Erfahrungen, Entwicklungspotentiale und Kompetenzausprägungen. Mit dem systematischen und eigenverantwortlichen Sammeln wird ein bewusster Umgang mit dem eigenen Lernprozess angeregt und es wird durch Selbsteinschätzung und Selbstreflexion ein stetiges Überdenken des eigenen Kompetenzprofils in Anbindung an das seminareigene Kompetenzraster angestoßen. Fachlehrer*innen und Lehrer*innen für Fachpraxis reflektieren und dokumentieren den eigenen Lernprozess mit Hilfe eines Entwicklungsberichts. [3]
Nähere Informationen finden Sie in unseren Leitfäden:
1. Leitfaden Reflexion im VD - Teil 1
2. Leitfaden Reflexion im VD - Teil 2
Quellen
[1] Vgl. Von Aufschnaiter, Claudia/Fraij, Amina/Kost, Daniel: Reflexion und Reflexivität in der Lehrerbildung, Herausforderung Lehrer_innenbildung Ausgabe 2, S. 144, veröffentlicht 22. Juli 2019, Lizenz: CC BY-SA 4.0 de, URL https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4. 0/de/legalcode
[2] LVO Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen, vom 03. Januar 2012, zuletzt geändert am 03.09.2020
[3] Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur über die pädagogische Ausbildung für das Lehramt der Lehrerin oder des Lehrers für Fachpraxis und der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen, Abs. 8 Entwicklungsbericht, Unterrichtsbesuch, Beratung, vom 21. Oktober 2013 (9216 – Tgb.-Nr. 863/ 12)