Fachseminar Evangelische Religion
Als Religionslehrerinnen und -lehrer sind Sie Teil der Lern- und Lebensgemeinschaft Ihrer berufsbildenden Schule. Das Fach Religion wird durch Festschreibung im Grundgesetz (Artikel 7,3) und in der Landesverfassung (Artikel 34) als ordentliches Lehrfach den übrigen Fächern gleichgestellt. Der Unterricht unterliegt damit einerseits der staatlichen Schulaufsicht. Andererseits orientiert er sich an den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften. Hieraus ergibt sich eine ständige Kooperation der Unterrichtenden mit den am schulischen Leben beteiligten Personen.
Fachleiter: | StD Stefan Zahn |
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Einsatzschule: | BBS Zweibrücken |